1. Allgemeines
Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden
Bedingungen.
Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Besteller
mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Abweichende Bedingungen
sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich
bestätigt werden.
2. Annahme
Aufträge sind erst dann für uns bindend, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt worden sind. Fälle höherer Gewalt,
wie alle Umstände, welche die Ausführung ohne unser Verschulden
unmöglich machen oder erschweren, berechtigen uns, auch bei bestätigten
oder bereits in der Abwicklung begriffenen Aufträgen, unter Ausschluss
von Schadenersatzansprüchen entweder vom Vertrag zurückzutreten
oder den Lieferumfang herabzusetzen oder den Lieferzeitpunkt entsprechend
zu verschieben.
3. Vertreter
Besondere Vereinbarungen unserer Vertreter bedürfen der schriftlichen
Bestätigung.
4. Preise
Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung vereinbarten Preisen.
Sollten sich die Kostenverhältnisse während der Laufzeit
von Aufträgen oder Abschlüssen ändern, so behalten
wir uns neue Preisvereinbarungen vor. Die Preise verstehen sich in
EURO für Lieferung ab Stapelfeld bei Hamburg ausschließlich Verpackung
und sonstiger Kosten.
5. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen sofort nach
Erhalt, ohne jeden Abzug fällig. Nicht anerkannte Gegenansprüche
können weder aufgerechnet werden, noch kann der Auftraggeber
aus diesem Grunde seine Zahlung zurückhalten.
Diskontfähige Wechsel oder Schecks werden nur auf Grund ausdrücklicher
Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht erfüllungshalber,
hereingenommen. Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt,
die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu
mindern, so werden sämtliche Forderungen des Auftraggebers ohne
Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig.
Des weiteren kann in diesem Falle keine Sicherheit für unsere
Lieferungen verlangt werden bzw. können wir unter Anrechnung
der bis dahin gemachten Aufwendungen vom Liefervertrag zurücktreten.
Bei Zielüberschreitung sind wir ohne weiteres zur Berechnung
von Verzugszinsen in Höhe des jeweils beanspruchten Zinssatzes
unseres Girokredites, sowie aller entstehenden Mahngebühren und
sonstigen Kosten berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiterveräußert werden darf, bleibt bis zur völligen
Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich etwaiger Nebenforderungen,
sowie bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt
der Käufer die volle Verantwortung, insbesondere die Gefahr der
Verschlechterung des Gegenstandes durch irgendwelche Ereignisse.
An Stelle der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gilt, wenn
diese vor völliger Bezahlung des Kaufpreises veräußert
wird, der gegen den Zweitabnehmer (Nachmann) entsprechende Anspruch
- bis zur Höhe unserer Gesamtforderungen - schon jetzt an uns
abgetreten.
7. Sachmangelhaftung / Gewährleistung
Für die von uns hergestellten Artikel beträgt die Gewährleistungszeit
2 Jahre.
Für von uns reparierte und geänderte Teile beschränkt
sich die Gewährleistungszeit auf 1 Jahr auf die von uns eingesetzten
Teile und durchgeführten Arbeiten.
Bei Neu- und Austauschteilen beginnt die Gewährleistung ab
dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme bzw. 8 Monate nach Lieferung. Die
jeweils gültigen Einbau- und Wartungsvorschriften liegen den
Produkten bei und stehen in einer ausführlichen Version zum kostenlosen
Download unter www.w-sass.de/pdf/einbau-und-wartung.pdf
(Einbau und Wartung) zur Verfügung. Die Einhaltung der Einbau
und Wartungsvorschriften ist für den Anspruch zwingend erforderlich.
Ein Haftungsanspruch erlischt, wenn an den von uns gelieferten Artikel
Teile demontiert oder der Artikel bzw. Teile verändert wurden.
Eine Haftung für vom Kunden zugelieferte Teile wird ausgeschlossen.
Für Artikel, die innerhalb der genannten Frist eine der Gebrauchszeit
entsprechende natürliche Abnutzung erfahren und bei welchen eine
ungewöhnliche Abnutzung durch unsachgemäße Behandlung
oder Pflege hervorgerufen wurde, wird keine Haftung übernommen.
Die Feststellung der Mängel ist uns unverzüglich und schriftlich
anzuzeigen.
Ansprüche des Kunden im Gewährleistungsfall
Sollte ein von uns gelieferter Artikel innerhalb der o.g. Zeitraume
unbrauchbar werden, hat der Kunde Anspruch auf folgende Leistungen:
-
Anspruch auf Ersatzleistung oder Nachbesserung:
Wir leisten nach unserem Ermessen Ersatz oder bessern die fehlerhaft
Ware nach.
-
Anspruch auf Rücktritt wenn Ersatz oder
Nachbesserung nicht erfolgreich war
-
Erstattung der Transport, Ein- und Ausbaukosten
Die Kosten für den Umtausch der fehlerhaften Ware und deren
Transport zur Einbaustelle übernehmen wir, solange uns im Vorwege
die Möglichkeit gegeben wurde, die günstigsten Alternativen
abzuwägen. Ein entsprechender Nachweis der entstandenen Kosten
ist in jedem Fall zu erbringen. Kosten für Eigenleistung werden
nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung
durch uns ersetzt.
-
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche für Neben- und Folgeschäden
erkennen wir nur an, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Fehler
des von uns gelieferten, fehlerhaften Teils stehen. Folgeschäden
aufgrund von Unachtsamkeit, unsachgemässer Behandlung und nicht
rechtzeitiger Fehlererkennung werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Andere Ersatzansprüche (z.B. entgangene Gewinne und Ausfallzeiten)
sind hiervon ausgeschlossen und werden nicht erstattet.
Eine Bestätigung des Sachmangels und die damit verbundenen Übernahme
der Kosten unsererseits ist erst nach eingehender Fehleranalyse am
defekten Teil möglich. Sollte der Abnehmer auf einen Vorgriff
der Ersatzleistung ohne vorherige Fehleranalyse bestehen, werden die
entstanden Kosten im Falle des Haftungsausschlusses von uns in voller
Höhe in Rechnung gestellt.
Die Haftungssumme ist beschränkt auf:
-
Personenschäden: € 5.000.000,--
-
Sachschäden: € 2.500.000,--
Ansonsten gelten die für die Sachmangelhaftung relevanten Gesetzte
des ProdHaftG und des HGB.
8. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch
bei Beförderung frei aller Kosten für den Empfänger.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
ist für alle Beteiligten Hamburg.
10. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten, falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde,
auch für künftige Geschäfte
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, oder sollten diese Bestimmungen eine Lücke enthalten,
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder
zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung
treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt,
was diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" am nächsten
kommt.
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